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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Rieneck

Die Stadt Rieneck gibt in ihrer Eigenschaft als zugelassener Forstsamenbetrieb der Bevölkerung Gelegenheit, unbeschränkte Mengen an Eicheln zu sammeln.

Ab dem 08. Oktober 2025 kann der für die Sammlung erforderliche Sammelerlaubnisschein ausnahmslos persönlich und nur gegen Unterschrift im Bürgerbüro im Rathaus, Zimmer Nr. 2 (Frau Storch) abgeholt werden, sofern bereits eine Anmeldung vorab erfolgt ist. Die Ausgabe erfolgt nur während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros, daher ist eine vorherige Terminvergabe zwingend erforderlich um Wartezeiten zu vermeiden.

Eine Anmeldung zur laufenden Sammlung kann noch im Bürgerbüro im Rathaus Zimmer Nr. 2 (Frau Storch) unter Angabe der persönlichen Daten, Telefonnummer sowie KFZ Kennzeichen via Email unter buergerbuero@rieneck.bayern.de erfolgen, aber auch telefonisch unter 09354 / 9733-12. Die Ausgabe des Sammelerlaubnisscheins erfolgt dann nach Rücksprache zu einem späteren Zeitpunkt.

Gesammelt wird sowohl auf der Spessart (Heimaths)-, als auch auf der Rhön-Seite (Bauwald/Ruhgraben). Das Saatgut darf nur in den o.g. Beständen gesammelt werden, die zur Gewinnung von Vermehrungsgut amtlich zugelassen sind. Abgenommen wird nur reifes, gesundes, trockenes und gereinigtes Saatgut der Traubeneiche, keine Stieleiche.

Das Saatgut ist ab 08. Oktober 2025 arbeitstäglich zwischen 16-17 Uhr an der Sammelstelle im städt. Bauhof abzuliefern. Gesonderte, zusätzliche Abgabezeiten z.B. am Wochenende werden ggf., falls erforderlich, bekannt gegeben.

Die Vergütung der Sammelleistung erfolgt aus steuerlichen und haushaltsrechtlichen Gründen ausschließlich nach Rechnungstellung des Sammelscheininhabers an die Stadt Rieneck. Die Stadt Rieneck erteilt keinerlei Auskünfte bezüglich der privaten steuerlichen Handhabung.

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne der Revierleiter der Stadt Rieneck Matthias Schleich unter 09354 / 9733-18.