Überhang von Ästen und Sträuchern auf öffentlichen Flächen;
Freimachung der Abflussrinnen und Kanaleinläufe
Bei wiederkehrenden Kontrollen der Straßen, Wege und Plätze wurde festgestellt, dass immer wieder von privaten Grundstücken Äste von Bäumen und Sträuchern auf öffentliche Verkehrsflächen ragen. Dadurch werden Teilnehmer am Straßenverkehr gefährdet und behindert.
Gemäß Art. 29. Abs. 2 BayStrWG ist es verboten, Anpflanzungen vorzunehmen, die die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.
Es werden deshalb alle Grundstückeigentümer gebeten, ihre Eigentumsflächen dahingehend zu überprüfen und gegebenenfalls derartige Mängel umgehend zu beseitigen, vor allem auch die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen und die Gehwege zu säubern.