Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nrn. 1-4) und den Personalkosten (Nr. 5) zusammen.
| 1. | Streckenkosten | |
| Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für | ||
| a) | Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 | 6,26 € |
| b) | Mittleres Löschfahrzeug MLF | 5,50 € |
| c) | Gerätewagen GW | 3,51 € |
| c) | Mehrzweckanhänger MZA | 1,00 € |
| 2. | Ausrückestundenkosten | |
| Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben. | ||
| Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je Stunde für | ||
| a) | Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 | 113,55 € |
| b) | Mittleres Löschfahrzeug MLF | 97,11 € |
| c) | Gerätewagen GW | 41,84 € |
| c) | Mehrzweckanhänger MZA | 3,00 € |
| 3. | Arbeitsstundenkosten | |
| Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. | ||
| In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist. | ||
| Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. | ||
| Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für | ||
| a) | Tragkraftspritze | 50,00 € |
| b) | Stromerzeuger bis 8 kVA | 25,00 € |
| c) | Stromerzeuger über 8 kVA | 35,00 € |
| d) | Tauchpumpe TP 4/1 | 15,00 € |
| e) | Motorsäge | 15,00 € |
| f) | Wärmebildkamera | 30,00 € |
| 4. | Pauschalkosten von Geräten und Leistungen | |||
| Der Einsatz der nachfolgend genannten Geräte bzw. die genannten Dienstleistungen werden pauschal abgerechnet: | ||||
| a) | Geräteüberlassung Tauchpumpe TP 4/1 | je Tag | 50,00 € | |
| b) | Schlauchüberlassung | je Tag | 8,00 € | |
| c) | Verbrauchsmaterialien | |||
| - | Ölbinder inkl. Entsorgung | je Sack (10 kg) | 20,00 € | |
| - | Ölbinder für Gewässer inkl. Entsorgung | je Sack (10 kg) | 25,00 € | |
| - | Schaummittel | je Liter | 5,00 € | |
| - | Sonstiges | nach Aufwand | ||
| 5. | Personalkosten | |
| Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. | ||
| 5.1. | Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende | |
| Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: | 35,00 € | |
| 5.2. | Sicherheitswachen | |
| Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst | ||
| a) | für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden | |
| gemäß § 11 Abs. 5 AVBayFwG | aktuell 16,40 € | |
| (Der Stundensatz entspricht jeweils dem aktuell gültigen Stundensatz des § 11 Abs. 5 AVBayFwG) | ||
Abweichend von Nummer 5 Satz 2 wird für die Anfahrt und Rückfahrt, inkl. Vor- und Nachbereitungsarbeiten, insgesamt eine weitere Stunde berechnet.