Verfahrensnummer: UF 2320
Durch die Änderung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (§ 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Sinntal-Oberzell K 939 notwendig geworden. Die Wahlperiode des neuen Vorstandes beginnt am 01.01.2026, die Wahl erfolgt für die Dauer von sieben Jahren. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büdingen statt am:
Donnerstag, den 13.11.2025 um 18:00 Uhr,
Bürgerhaus Oberzell, großer Saal
Sinntalstraße 26, 36391 Sinntal-Oberzell
Zu dieser Neuwahl werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Sinntal-Oberzell oder deren Bevollmächtigte eingeladen.
Die Neuwahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentliche Regelungen:
| - | Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder jede(r) Bevollmächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümerinnen / Eigentümer gelten als eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten. |
| - | Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen. |
| - | Für jedes Mitglied des Vorstandes ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen. |
Die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen nicht Teilnehmerinnen oder Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sein.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z.B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Darüber hinaus ist die Ladung zur Vorstandswahl sowie weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren über die Internetadresse
http://www.hvbg.hessen.de/UF2320 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.