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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 44/2024
Überörtliche Veröffentlichungen
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Ärztliche Versorgung

Am 23. Oktober 2024 startete der Aufruf zur Beantragung des Regionalbudgets 2025. Bis zum 10. Januar 2025 haben Interessierte die Möglichkeit, Anträge für eine Förderung von bis zu 80 % für Kleinprojekte bei der Sinngrundallianz einzureichen. Alle notwendigen Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf unserer Website unter www.sinngrundallianz.de im Bereich "Regionalbudget 2025" zu finden.

In diesem Jahr gibt es einige wichtige Neuerungen:

Die maximale jährliche Fördersumme beträgt nun 75.000 Euro statt bisher 100.000 Euro.

Die Höchstförderung für ein einzelnes Kleinprojekt wurde auf 7.500 Euro (bis zu 80 % der förderfähigen Nettokosten) festgesetzt.

Der Umsetzungszeitraum beginnt nach Vertragsschluss (voraussichtlich im Februar 2025) und endet am 20. September 2025. Alle geförderten Projekte müssen in diesem Zeitraum vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein.

Die maximalen Projektkosten betragen ab sofort 20.000 Euro brutto statt bisher 20.000 Euro netto.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Umsetzungsbegleitung der Sinngrundallianz wenden.