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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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VG Burgsinn

(Landkreis Main-Spessart) für das Haushaltsjahr 2 0 2 4

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 und Art. 10 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:

I.

H a u s h a l t s s a t z u n g

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

1.590.000,-- €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

25.000,-- €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1)

Verwaltungsumlage

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlage-Soll) wird auf 1.384.000,-- € festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:

Markt Burgsinn

2.350 Einw.

=

546.805,65 €

Markt Obersinn

937 Einw.

=

218.024,21 €

Gemeinde Aura i. S.

948 Einw.

=

220.583,73 €

Gemeinde Fellen

858 Einw.

=

199.642,23 €

Gemeinde Mittelsinn

855 Einw.

=

198.944,18 €

5.948 Einw.

=

1.384.000,00 €

(2)

Investitionsumlage

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlage-Soll) wird auf 0,-- € festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:

Markt Burgsinn

2.350 Einw.

=

0,00 €

Markt Obersinn

937 Einw.

=

0,00 €

Gemeinde Aura i. S.

948 Einw.

=

0,00 €

Gemeinde Fellen

858 Einw.

=

0,00 €

Gemeinde Mittelsinn

855 Einw.

=

0,00 €

5.948 Einw.

=

0,00 €

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,-- € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

II.

Diese Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart, Karlstadt vom 11.03.2024 Az. 21-941).

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).

Burgsinn, den 04. November 2024

Verwaltungsgemeinschaft

Herold
Gemeinschaftsvorsitzender