Aufgrund der §§ 7 und 20 der Verbandssatzung und der Art. 40 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, die hiermit gem. Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird:
I.
H a u s h a l t s s a t z u n g
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 228.000,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 500.000,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 300.000,-- € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
| (1) | Betriebskostenumlage | |
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| 1. | Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 227.500,00 € |
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| festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. |
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| 2. | Die Betriebskostenumlage wird gemäß § 23 der Satzung des Zweckverbandes nach dem Einwohnerstand vom 30.06.2023 auf die Verbandsmitglieder verteilt. Sie wird daher mit |
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| 118.078,75 € vom Markt Obersinn und mit |
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| 109.421,25 € von der Gemeinde Mittelsinn getragen. |
| (2) | Investitionsumlage | |
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| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf 100.000,00 € festgesetzt. |
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| 2. | Die Investitionskostenumlage wird gemäß § 23 der Satzung des Zweckverbandes nach dem Einwohnerstand vom 30.06.2023 auf die Verbandsmitglieder verteilt. Sie wird daher mit |
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| 51.902,75 € vom Markt Obersinn und mit |
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| 48.097,25 € von der Gemeinde Mittelsinn getragen. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 38.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
II.
Der Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 300.000,00 € wird rechtsaufsichtlich genehmigt. (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart, Karlstadt vom 13.05.2024 Az. 21-941).
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).
Burgsinn, den 04. November 2024
Zweckverband Abwasserbeseitigung
„Oberer Sinngrund“