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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Maßnahmen - Vollsperrung Unterer Weinbergsweg 5

Vollsperrung Unterer Weinbergsweg 5

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Wegen Montage einer Garage wird der Untere Weinbergsweg 5 am Montag, 21. November 2022, für den Gesamtverkehr gesperrt.

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

gez.
i.V. Sven Nickel