TOP 01 | Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird gemäß Art. 54 Abs.2 GO genehmigt.
(Abstimmungsergebnis 10:0)
TOP 02 | Forstbetrieb Burgsinn; Betriebsnachweis 2022/23 und Forstbetriebsplan 2023/24 |
| Folgender Beschluss wurde gefasst: | |
| 1. | Das Forstwirtschaftsjahr 2022 des Forstbetriebes des Marktes Burgsinn wird mit dem im Vortrag genannten Ergebnis festgestellt. (Abstimmungsergebnis 11:0) |
| 2. | Der Forstbetriebsplan 2023 wird zur Kenntnis genommen und in der nächsten Sitzung zur Verabschiedung vorgesehen. (Abstimmungsergebnis 11:0) |
TOP 03 | Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung des Fußgängerstegs über die Bahnlinien zwischen Bahnhofstraße und Philosophenweg im Markt Burgsinn |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
| 1. | Der im Markt Burgsinn bereits vorhandene Fußgängersteg auf den Fl.-Nrn. 2300 und 2300/36 der Gemarkung Burgsinn am Bahnhof über die Bahnlinien wird mit Wirkung zum 01.12.2023 gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg (Fußweg) gewidmet. |
| 2. | Der gewidmete Fußweg über die Bahnlinien hat folgende Anfangs- und Endpunkte: |
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| Anfangspunkt: Abzweigung von der Ortsstraße „Bahnhofstraße“ zwischen den Fl.-Nrn. 2300/35 und 2300/6 der Gemarkung Burgsinn |
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| Endpunkt: Einmündung in den „Philosophenweg“ Fl.-Nr. 4447 der Gemarkung Burgsinn |
| 3. | Die Straßenbaulast obliegt auf der gesamten Länge von 0,131 km dem Markt Burgsinn. |
| 4. | Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren durchzuführen. |
| 5. | Der neu gewidmete Fußgängersteg erhält den Straßennamen „Bahnsteg“. |
(Abstimmungsergebnis 11:0)
TOP 04 | Gebührensatzung Sinngrundhalle - Anpassung der Nutzungsgebühren |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
| 1. | Die Preise für die Nutzung der Sinngrundhalle werden zum 01. Januar 2023 wie von der Verwaltung vorgeschlagen angehoben. |
| 2. | Zum 01. Januar 2024 erfolgt eine weitere pauschale Anhebung aller Preise um 13 %. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt im Jahr 2024 alle Grundlagen aufzubereiten, um eine ausgiebige Überarbeitung der Hallengebühren durchzuführen. |
(Abstimmungsergebnis 11:0)
TOP 05 | Informationen des 2. Bürgermeisters und Anfragen nach § 26 der Geschäftsordnung |
Es wurde kein Beschluss gefasst.