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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Sitzungsbericht über die Öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Burgsinn

am Dienstag, 7. November 2023

im Sitzungssaal des Rathauses Burgsinn

TOP 01

Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird gemäß Art. 54 Abs.2 GO genehmigt.

(Abstimmungsergebnis 10:0)

TOP 02

Forstbetrieb Burgsinn;

Betriebsnachweis 2022/23 und Forstbetriebsplan 2023/24

Folgender Beschluss wurde gefasst:

1.

Das Forstwirtschaftsjahr 2022 des Forstbetriebes des Marktes Burgsinn wird mit dem im Vortrag genannten Ergebnis festgestellt. (Abstimmungsergebnis 11:0)

2.

Der Forstbetriebsplan 2023 wird zur Kenntnis genommen und in der nächsten Sitzung zur Verabschiedung vorgesehen. (Abstimmungsergebnis 11:0)

TOP 03

Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);

Widmung des Fußgängerstegs über die Bahnlinien zwischen Bahnhofstraße und Philosophenweg im Markt Burgsinn

Folgender Beschluss wurde gefasst:

1.

Der im Markt Burgsinn bereits vorhandene Fußgängersteg auf den Fl.-Nrn. 2300 und 2300/36 der Gemarkung Burgsinn am Bahnhof über die Bahnlinien wird mit Wirkung zum 01.12.2023 gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg (Fußweg) gewidmet.

2.

Der gewidmete Fußweg über die Bahnlinien hat folgende Anfangs- und Endpunkte:

Anfangspunkt: Abzweigung von der Ortsstraße „Bahnhofstraße“ zwischen den Fl.-Nrn. 2300/35 und 2300/6 der Gemarkung Burgsinn

Endpunkt: Einmündung in den „Philosophenweg“ Fl.-Nr. 4447 der Gemarkung Burgsinn

3.

Die Straßenbaulast obliegt auf der gesamten Länge von 0,131 km dem Markt Burgsinn.

4.

Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren durchzuführen.

5.

Der neu gewidmete Fußgängersteg erhält den Straßennamen „Bahnsteg“.

(Abstimmungsergebnis 11:0)

TOP 04

Gebührensatzung Sinngrundhalle - Anpassung der Nutzungsgebühren

Folgender Beschluss wurde gefasst:

1.

Die Preise für die Nutzung der Sinngrundhalle werden zum 01. Januar 2023 wie von der Verwaltung vorgeschlagen angehoben.

2.

Zum 01. Januar 2024 erfolgt eine weitere pauschale Anhebung aller Preise um 13 %.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt im Jahr 2024 alle Grundlagen aufzubereiten, um eine ausgiebige Überarbeitung der Hallengebühren durchzuführen.

(Abstimmungsergebnis 11:0)

TOP 05

Informationen des 2. Bürgermeisters und Anfragen nach § 26 der Geschäftsordnung

Es wurde kein Beschluss gefasst.

König, 2. Bürgermeister