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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Fellen

TOP 01 Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Niederschriften des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024 werden gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.

(Abstimmungsergebnis: 7:0)

TOP 02 Bekanntgabe von Beschlüssen aus früheren nichtöffentlichen Sitzungen (Nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung)

Der folgende Beschluss wird nach dem Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung bekannt gegeben:

Vermietung - gemeindliches Anwesen Buchweg 5, Fellen-Wohnrod;

("Musikheim" Wohnung)

Beschluss:

Das von der Musikkapelle Wohnrod vorgelegte Nutzungskonzept wird grundsätzlich gebilligt.

Die Gemeinde übernimmt

-

die Materialkosten für die drei einzubauenden Innentüren sowie die Anschaffungskosten für die erforderlichen Trockenbauelemente. Ein Entfernen der Türzargen wird nicht gebilligt.

-

den Einbau der Sanitärobjekte nebst erforderlicher Installationsarbeiten sowie die Elektro- und Heizungsinstallation

-

die Beschaffung und den Einbau der Außentür sowie die Kosten für die Blockstufen.

Die Maurer-, Abbruch-, Fliesen-, Streich- und Trockenbauarbeiten (auch gangseits) gehen zu Lasten der Musikkapelle.

Die Gemeinde sieht in der Bewilligung vorstehend beschriebener Maßnahmen ein deutliches Signal zur Unterstützung der Musikkapelle, insbesondere auch im Hinblick auf die Zeit nach der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer des Musikheimes über das Jahr 2025 hinaus.

(Abstimmungsergebnis 7:0)

TOP 03 Grundsteuerhebesätze, Anpassung der Grundsteuerhebesätze aufgrund der Auswirkungen der Steuerreform

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Gemeinde Fellen setzt die Hebesätze für die Grundsteuern im Vorgriff auf den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 ab dem 01. Januar 2025 wie folgt fest:

Grundsteuer A

400 %

Grundsteuer B

300 %

(Abstimmungsergebnis: 6:2)

TOP 04 Neuerlass der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Fellen

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Gemeinde Fellen erlässt die dem Beschluss beigefügte Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Fellen.

(Abstimmungsergebnis: 8:0)

Auf die gesonderte Veröffentlichung in diesem Amtsblatt wird verwiesen.

TOP 05 Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Fellen

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Gemeinde Fellen erlässt die dem Beschluss beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Fellen.

(Abstimmungsergebnis: 7:1)

Auf die gesonderte Veröffentlichung im Amtsblatt der KW 47 wird verwiesen.

TOP 06 Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Fellen

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Gemeinde Fellen erlässt die dem Beschluss beigefügte Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Fellen.

(Abstimmungsergebnis: 8:0)

Auf die gesonderte Veröffentlichung in diesem Amtsblatt wird verwiesen.

TOP 07 Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Fellen

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Gemeinde Fellen erlässt die dem Beschluss beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Fellen.

(Abstimmungsergebnis: 7:1)

Auf die gesonderte Veröffentlichung im Amtsblatt der KW 47 wird verwiesen.

TOP 08 Jahresabschluss 2023 für das Wasserwerk der Gemeinde Fellen

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

1.

Der Jahresabschluss 2023 wird festgestellt.

2.

Der Jahresverlust 2023 in Höhe von 42.368,30 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind banküblich, angelehnt an die Zeitreihe SUD der Dt. Bundesbank, zu verzinsen.

(Abstimmungsergebnis:8:0)

TOP 09 Informationen der 1. Bürgermeisterin

Es wurde kein Beschluss gefasst.

TOP 10 Anfragen nach § 26 der Geschäftsordnung

Es wurde kein Beschluss gefasst.

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am

03.12.2024,

14.01.2024,

11.02.2025,

und 11.03.2025 statt.

Anträge, die in einer der genannten Sitzungen behandelt werden sollen, sind wegen der bestehenden Ladungsfrist 14 Tage vorher bei der Gemeinde einzureichen.

Baur, 1. Bürgermeisterin