Art der Übung: Truppenübung
Zeitpunkt: 17.11.2025, 07:00 Uhr – 21.11.2025, 16:00 Uhr
Raum:
Gmd. Neuendorf – inkl. OT Nantenbach
Stadt Gemünden – inkl. OT Langenprozelten, Hofstetten, Schaippach, Schönau, Seifriedsburg, Reichenbuch, Adelsberg, Massenbuch, Kleinwernfeld, Wernfeld, Harrbach
Gmd. Karsbach – inkl. OT Weyersfeld Höllrich, Hessdorf
Gmd. Gössenheim – inkl. OT Sachsenheim
Stadt Karlstadt – OT Gambach
Stadt Lohr a. Main – OT Halsbach
Art der Übung: Truppenübung einschließlich Nachtmärsche
Zeitpunkt: 17.11.2025, 09.00 Uhr – 20.11.2025, 19.00 Uhr
Raum: Gmd. Gräfendorf
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten.
Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen.
Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden. Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltunganzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.
Bitte vergessen Sie nicht, auch die Jagdausübungsberechtigten auf die Übung hinzuweisen.