Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Mittelsinn folgende
Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Mittelsinn (BGS-WAS) vom 05. September 2014
§ 1
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,60 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Mittelsinn, den 16. November 2022
Gemeinde Mittelsinn
Paul
1. Bürgermeister