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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Fellen folgende

Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Fellen (BGS-WAS) vom 01. Dezember 2005

§ 1

§ 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,98 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Fellen, den 16. November 2022
Gemeinde Fellen
Baur
1. Bürgermeisterin