Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Fellen folgende
Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Fellen (BGS-WAS) vom 01. Dezember 2005
§ 1
§ 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,98 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Fellen, den 16. November 2022
Gemeinde Fellen
Baur
1. Bürgermeisterin