Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Fellen folgende
§ 1
§ 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt 3,88 € pro Kubikmeter Abwasser.“
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.