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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Fellen folgende

Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Fellen (BGS-EWS) vom 01. Dezember 2005

§ 1

§ 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Die Gebühr beträgt 3,88 € pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Fellen, den 16. November 2022
Gemeinde Fellen
Baur
1. Bürgermeisterin