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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Gemeindliche Viehzählung 2023

Für die Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren bzw. zur Berechnung der Freimengen für die Viehhaltung bei der Gebührenberechnung für das Jahr 2024 wird der genaue Tierbestand des Jahres 2023 benötigt. Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn ermitteln bereits seit Jahren die benötigten Tierzahlen über eine eigene Viehzählung. Allen Tierhaltern, denen in den zurückliegenden Jahren für das von ihnen gehaltene Vieh solche Freimengen gewährt wurden, wird 2023 auch ein Vordruck „Gemeindliche Viehzählung im Dezember 2023“ zugesandt. Wir bitten die Tierhalter den Vordruck auszufüllen und ihn unterschrieben an die Gemeinden zurück zu geben. Erfolgt keine Rückmeldung können wir bei der Berechnung der Kanalbenutzungs-gebühren des Jahres 2024 keine Freimengen für Viehhaltung gewähren.

Anzumerken ist abschließend, dass Freimengen für Vieh entsprechend den Bestimmungen der gemeindlichen Satzungen und in Absprache mit dem Landratsamt Main-Spessart und dem Amt für Landwirtschaft und Ernährung nur echten, d.h. privilegierten landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gewährt werden. Idealer Anhaltspunkt für die Privilegierung ist nach den Ausführungen der beiden Ämter immer die vorhandene „Hofstelle“ im herkömmlichen Sinn und die Tierhaltung zu Erwerbszwecken. Hobbytierhaltern (z.B. Pferdehaltern) können keine Freimengen gewährt werden. Tierhalter, denen nach den vorstehenden Ausführungen erstmals Freimengen zu gewähren sind (also „neue“ Tierhalter) werden gebeten, sich mit Herrn Fleißner bei der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn (Tel. 09356-991023) in Verbindung zu setzen.

Burgsinn, den 23.11.2023
Verwaltungsgemeinschaft
Herold, Gemeinschaftsvorsitzender