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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Hydrantenspülungen in Obersinn

Die Gemeinden sind als Betreiber der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen nach den Vorschriften der DIN 2000 und nach den anerkannten Regeln der Technik verpflichtet, die Hydranten der Endleitungen des Ortsnetzes des Öfteren zu spülen.

Zur DIN-gerechten Unterhaltung des Wasserleitungsortsnetzes werden deshalb

vom 04.12.2023 bis 08.12.2023

in Obersinn die Hydranten der öffentlichen Wasserversorgungsanlage durch den gemeindlichen Wasserwart gespült.

Es kann an diesen Tagen zu Druckschwankungen und - evtl. auch noch danach - im gesamten Ortsbereich durch veränderte Fließrichtungen zu Eintrübungen des Trinkwassers kommen. Diese Eintrübungen sind i.d.R. unbedenklich und nicht gesundheitsgefährdend, das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage Obersinn kann bedenkenlos als Trinkwasser verwendet werden.

Für den Fall, dass trübes Wasser aus der Hauswasserleitung kommt empfehlen wir das Wasser solange laufen zu lassen bis es wieder klar ist.

Obersinn, den 23.11.2023
Markt Obersinn:
Zieres
1. Bürgermeisterin