Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 24.11.2025 erlässt die Stadt Rieneck folgende Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters / der ersten Bürgermeisterin der Stadt Rieneck
Die bisherige Satzung vom 26.05.2003 über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters / der ersten Bürgermeisterin der Stadt Rieneck wird hiermit aufgehoben.
Der erste Bürgermeister / die erste Bürgermeisterin ist ab der nächsten Wahl gemäß Art. 34 Abs.2 Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern berufsmäßiger Bürgermeister / berufsmäßige Bürgermeisterin.
Diese Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Aufhebung der Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters vom 26.05.2003 wird durch vorgenannte Satzung beschlossen. In der künftigen Amtszeit ist der erste Bürgermeister / die erste Bürgermeisterin wieder hauptamtlich tätig.