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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 48/2025
Überörtliche Veröffentlichungen
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Bayerisches Landespflegegeld – aktuelle Informationen

Der Freistaat Bayern gewährt weiterhin ein jährliches Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro. Anspruch haben Personen mit Pflegegrad 2 oder höher, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.

Wichtige Änderungen:

Das Pflegegeldjahr wurde auf das Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember) umgestellt. Für das laufende Übergangsjahr 1. Oktober 2024 bis 31. Dezember 2025 erfolgt die Auszahlung voraussichtlich Anfang 2026.

Für das Pflegegeldjahr ab 2026 ist eine Absenkung des Jahresbetrags auf 500 Euro vorgesehen.

Der Erstantrag muss weiterhin beim

Bayerischen Landesamt für Pflege

– Landespflegegeld –

Postfach 13 65, 92203 Amberg

eingereicht werden.

Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie online unter

www.landespflegegeld.bayern.de oder in den Rathäusern, Landrats- und Finanzämtern, wo auch ein Informationsflyer erhältlich ist.

Für telefonische Rückfragen steht die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung unter 089 / 12 22 21 3 zur Verfügung.