Titel Logo
Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Behinderung der Winterdienstmaßnahmen durch geparkte Fahrzeuge

Im Rahmen des Winterdienstes des Marktes Burgsinn, des Marktes Obersinn, der Gemeinde Aura i.S., der Gemeinde Fellen und der Gemeinde Mittelsinn kommt es häufig dazu, dass die Räumfahrzeuge ihre Arbeit nicht oder nur eingeschränkt verrichten können, da die notwendige Durchgangsbreite nicht gewährt wird.

Gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO ist das Halten (und somit erst recht das Parken) an engen und unübersichtlichen Stellen unzulässig.

Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von 2,55 m (§ 32 Abs. 1 Nr. StVZO) zuzüglich 0,50 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würden. Dabei ist die Gegenfahrbahn mitzurechnen. Dementsprechend muss ein Haltender eine Fahrbahnbreite von 3,05 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten.

Somit begeht jeder Verkehrsteilnehmer einen Verstoß im Sinne der Straßenverkehrsordnung, wenn er an Straßenstellen hält oder parkt, in denen die Restbreite der Fahrbahn neben dem abgestellten Fahrzeug weniger als 3,05 Meter beträgt. Hier ist Halten und Parken unzulässig. Das gilt auch ohne ein explizit ausgeschildertes Halteverbot (Verkehrszeichen 283 und 286) und nicht nur während der Winterdienstsaison, sondern das ganze Jahr.

Bereits die normalen Abläufe machen es uns unmöglich, zeitgleich in allen Bereichen Räum- und Streuarbeiten auszuführen. Wenn sich die Arbeiten durch die vorgenannten Behinderungen zusätzlich unnötig verzögern oder gar verhindert werden, führt dies nicht nur zu Beschwerden anderer Anlieger, sondern zusätzlich zu Gefahren für die Verkehrsteilnehmer.

Die Gemeinden sehen sich deshalb gegebenenfalls veranlasst, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung auch bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.

Informationen zum gemeindlichen Winterdienst

Der gemeindliche Winterdienst dient dem Schutz des allgemeinen Tagesverkehrs, sowie des davor und danach liegenden Hauptberufsverkehrs.

Die Räum- und Streuarbeiten der Bauhöfe beginnen vor dem morgendlichen Berufsverkehr und müssen an Wochentagen bis 07:00 Uhr, an Samstagen bis 08:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr durchgeführt worden sein. Abends besteht für die Räum- und Streupflicht für die Gemeinden bis zum Ende der Hauptverkehrszeit bis 20:00 Uhr. Zur Nachtzeit besteht für die Gemeinden keine Räum- und Streupflicht.

Burgsinn, den 29. November 2023
Markt Burgsinn: Robert Herold 1. Bürgermeister
Markt Obersinn: Lioba Zieres 1. Bürgermeisterin
Gemeinde Aura i. S.: Wolfgang Blum 1. Bürgermeister
Gemeinde Fellen: Zita Baur 1. Bürgermeisterin
Gemeinde Mittelsinn: Dirk Schiefer1. Bürgermeister