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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Einschränkungen des Straßenverkehrs wegen des Faschingszugs

Während des am Rosenmontag stattfindenden Faschingszugs (14.30 bis 16.30 Uhr) wird der Straßenverkehr über die Ortsstraßen Kirchstraße - Am Lindenberg - Mühlenstraße - Kreuzstraße umgeleitet.

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs ordnet der Markt Burgsinn für die gesamte Umleitungsstrecke sowie für die Poststraße (Aufstellung der Teilnehmer) jeweils beidseitig ein absolutes Haltverbot an. Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Entfernung. Den Anweisungen der Ordner/Feuerwehrleute ist Folge zu leisten. Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung und Verständnis gebeten.

Herold, 1. Bürgermeister