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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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H a u s h a l t s s a t z u n g der Gemeinde Fellen

der Gemeinde Fellen

(Landkreis Main-Spessart)

für das Haushaltsjahr 2 0 2 3

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Fellen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben  — mit 2.246.000,-- €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 575.000,-- €

ab.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.601.000,-- € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt fest-gesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

400 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,-- € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

II.

Diese Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart, Karlstadt vom 28.11.2023 Az. 21-941).

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).

Fellen, den 12. Dezember 2023

Gemeinde Fellen
Baur, 1. Bürgermeisterin