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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Marktes Obersinn (Landkreis Main-Spessart) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Obersinn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.295.000,-- €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

440.000,-- €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im

Vermögenshaushalt wird auf

1.331.000,-- €

festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt fest-gesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

400 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

400 v.H.

2. Gewerbesteuer

350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von

Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

380.000,-- €

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

II.

Die festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.331.000,-- € (§ 3 der Haushaltssatzung) wird die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart, Karlstadt vom 06.12.2023 Az. 21-941).

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).

Obersinn, den 12. Dezember 2023
Markt Obersinn
Zieres, 1. Bürgermeisterin