Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Obersinn folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.295.000,-- € |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 440.000,-- € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt wird auf | 1.331.000,-- € |
festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt fest-gesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 400 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 400 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 350 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf | 380.000,-- € |
festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
II.
Die festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.331.000,-- € (§ 3 der Haushaltssatzung) wird die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart, Karlstadt vom 06.12.2023 Az. 21-941).
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).