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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung


Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Aura i. S. folgende

Satzung zur 5. Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

der Gemeinde Aura i. S. (BGS-EWS) vom 11. Dezember 2002

§ 1

§ 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Die Gebühr beträgt 3,40 € pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Aura, den 14. Dezember 2022  —  (Siegel)

Gemeinde Aura i. S.
Blum, 1. Bürgermeister