Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Aura i. S. folgende
Satzung
zur 4. Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
der Gemeinde Aura i. S. (BGS-WAS) vom 11. Dezember 2002
§ 1
§ 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,05 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Aura, den 14. Dezember 2022
Gemeinde Aura i. S. — (Siegel)