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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung


Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Aura i. S. folgende

Satzung

zur 4. Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

der Gemeinde Aura i. S. (BGS-WAS) vom 11. Dezember 2002

§ 1

§ 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,05 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Aura, den 14. Dezember 2022

Gemeinde Aura i. S. — (Siegel)

Blum, 1. Bürgermeister