Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Burgsinn folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 7.930.000,-- €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.450.000,-- €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 230.000,-- € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.831.000,-- € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt fest-gesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 500 v.H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 500 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 422 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000,-- € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
II.
Für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.736.000,-- € (§ 3 der Haushaltssatzung) wird die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart, Karlstadt vom 08.12.2023 Az. 21-941).
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).
Burgsinn, den 18. Dezember 2023
Markt Burgsinn
Herold
1. Bürgermeister