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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2023 - Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn - Bekanntmachung

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 und Art. 10 VGemO, Art. 41, 42 KommZG sowie Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:

I.
Haushaltssatzung
§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit  —  1.574.000,-- €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit  —  40.000,-- €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Verwaltungsumlage

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlage-Soll) wird auf 1.220.000,-- € festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:

Markt Burgsinn

2.372 Einw.

=

492.736,25 €

Markt Obersinn

928 Einw.

=

192.773,71 €

Gemeinde Aura i. S.

952 Einw.

=

197.759,24 €

Gemeinde Fellen

828 Einw.

=

172.000,68 €

5.873 Einw.

=

1.220.000,00 €

(2) Investitionsumlage

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlage-Soll) wird auf 25.000,-- € festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:

Markt Burgsinn

2.360 Einw.

=

9.967,90 €

Markt Obersinn

942 Einw.

=

3.978,71 €

Gemeinde Aura i. S.

953 Einw.

=

4.025,17 €

Gemeinde Fellen

843 Einw.

=

3.560,57 €

5.919 Einw.

=

25.000,00 €

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,-- € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

II.

Diese Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart, Karlstadt vom 26.01.2023 Az. 21-941).

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO i.V.m. § 4 BekV).

Burgsinn, den 06. Februar 2023
Verwaltungsgemeinschaft
Herold
Gemeinschaftsvorsitzender