Einschränkungen des Straßenverkehrs wegen des Faschingszugs
Während des am Rosenmontag in der Hauptstraße stattfindenden Faschingszugs wird der Straßenverkehr über die Ortsstraßen Kirchstraße - Am Lindenberg - Mühlenstraße - Kreuzstraße umgeleitet.
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs ordnet der Markt Burgsinn für die gesamte Umleitungsstrecke ein absolutes Haltverbot an. Die Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Entfernung. Die Anwohner und betroffene Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung und Verständnis gebeten.