Aufstellung eines Bebauungsplanes „Flur II“ im Markt Burgsinn und Beendigung des Verfahrens zum Bebauungsplan „Hohenrain“
Der Marktgemeinderat Burgsinn hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2022 beschlossen, für einen Teilbereich oberhalb der Sachsenstraße den Bebauungsplan
„Flur II“
aufzustellen.
Der vorläufige Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 4934, 4935, 4936 und 1606/8 der Gemarkung Burgsinn.
Als Name wurde zunächst vorläufig „Flur II“ gewählt. Dieser kann im Verfahren noch geändert werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der künftigen Nachfrage nach Bauland für den privaten Wohnungsbau Rechnung getragen werden.
Gleichzeitig wird das durch Beschluss vom 22.12.2015 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Hohenrain“ nicht weitergeführt und hiermit beendet.
Burgsinn, den 17.02.2023
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