TOP 01 Eröffnung der Sitzung und Genehmigung der Niederschriften des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 21. Januar 2025
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 21.01.2025 wird gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.
(Abstimmungsergebnis 14:0)
TOP 02 Bekanntmachung nichtöffentlicher Beschlüsse
Folgende Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 17.12.2024 werden nach dem Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung bekannt gegeben:
Bau Überdachung Schüttboxen Bauhof; Genehmigung der Rechnungen
Beschluss:
| 1. | Die Rechnung der Zimmerei Herch vom 05.12.2024 bzgl. der Aufrichtung des Dachs der Schüttboxen am Bauhof in Höhe von 18.146,93 € brutto wird nachträglich durch den Marktgemeinderat genehmigt. |
| (Abstimmungsergebnis 14:1) |
| 2. | Die Rechnung der Firma Siegmetall GmbH vom 12.09.2024 bzgl. des Blechs für die Schüttboxen am Bauhof in Höhe von 11.177,99 € brutto wird nachträglich durch den Marktgemeinderat genehmigt. |
| (Abstimmungsergebnis 14:1) |
Antrag von Rebecca Weimer & Willi Dill auf Förderung gemäß den Richtlinien für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz für das Anwesen Rödernweg 17
Beschluss:
Der Antrag von Rebecca Weimer und Willi Dill auf Förderung gemäß den „Richtlinien für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz und den Erwerb von Altbauten“ für das Anwesen Rödernweg 17 wird genehmigt.
Die Höhe der Förderung wird nach Vorlage der Rechnungen bestimmt (10 % der nachgewiesenen Sanierungskosten, max. jedoch 5.000,- €).
(Abstimmungsergebnis 3:12) Auf Grund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschluss abgelehnt.
TOP 03 Gebührensatzung Sinngrundhalle - Verrechnung Trainingslager
Folgernder Beschluss wurde gefasst:
Die Hallengebühren für die Nutzung der Sinngrundhalle für Trainingslager werden ab sofort auf 20 € pro Stunde, mindestens 150 € pro Tag, festgelegt.
(Abstimmungsergebnis 13:1)
TOP 04 Nachmittagsbetreuung;Festlegung der Gebühren für das Schuljahr 2025/26
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Markt Burgsinn erlässt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Nachmittagsbetreuung des Marktes Burgsinn.
(Abstimmungsergebnis 13:1) Auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der nächsten Woche wird verwiesen.
TOP 05 Antrag des Tierschutzvereins Main-Spessart e.V. auf Erhöhung der Aufwendungspauschale für die Unterbringung von Fundtieren
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Markt Burgsinn zahlt künftig für die mit dem Tierschutzverein Main-Spessart e.V. vereinbarten Leistungen einen jährlichen Aufwendungsersatz in Höhe von 1,- € pro Einwohner.
(Abstimmungsergebnis 14:00)
TOP 06 Teilnahme am LEADER-Projekt "Nachverdichtung von Schutz- und Infohütten" im Naturpark Spessart
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Markt Burgsinn bekundet Interesse an einer durch LAEDER geförderten Schutz- und Infohütte.
(Abstimmungsergebnis 0:14) Auf Grund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschluss abgelehnt.
TOP 07 Einführung einer kommunalen Förderung für den Bau privater Regenwasserzisternen
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Markt Burgsinn bezuschusst ab dem 1. Februar 2025 die Anschaffung und Installation privater Regenwasserzisternen entsprechend der von der Umsetzungsbegleitung zur Verfügung gestellten Regularien -zunächst für die Dauer eines Jahres. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung bereitzustellen.
Zum Jahresende 2025 erfolgt eine Überprüfung, ob eine Verlängerung des Förderprogramms erfolgt.
(Abstimmungsergebnis 0:14) Auf Grund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschluss abgelehnt.
TOP 08 Informationen des 1. Bürgermeisters und Anfragen nach § 26 der Geschäftsordnung
Es wurde kein Beschluss gefasst.
Folgender Beschluss aus dem nichtöffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung wird nach dem Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung bekannt gegeben:
TOP 13 auslaufender Jagdpachtvertrag für das EJR V, weitere Verfahrensweise
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das EJR Burgsinn V wird ab 01.04.2025 in Eigenregie in Pirschbezirken bejagt. Die Jagd ist so auszuführen, dass sie dem gesetzlichen Grundsatz „Wald vor Wild“ entspricht.
Die Forstverwaltung wird beauftragt,
| - | das Eigenjagdrevier Burgsinn V in Pirschbezirke einzuteilen und an geeignete Jägerinnen und Jäger (vorrangig Jungjäger) zu vergeben. |
| - | Die Jagdeinrichtung wird im Forstbetrieb hergestellt. |
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| (Abstimmungsergebnis 14:0) |