Der Wahlleiter des Marktes Burgsinn
Der Wahlleiter des Marktes Obersinn
Der Wahlleiter der Gemeinde Aura i.Sinngrund
Der Wahlleiter der Gemeinde Fellen
Der stv. Wahlleiter der Gemeinde Mittelsinn
am Sonntag, 8. März 2026 bzw. nach evtl. Stichwahl am 22. März 2026
1. Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des (abschließenden) Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet wie folgt statt:
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| Für den Markt Burgsinn am Montag, 23. März 2026 um 18.30 Uhr, |
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| für den Markt Obersinn am Montag, 23. März 2026 um 19.00 Uhr, |
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| für die Gemeinde Aura i.Sinngrund am Montag, 23. März 2026 um 17.30 Uhr, |
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| für die Gemeinde Fellen am Montag, 23. März 2026 um 18.00 Uhr, |
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| für die Gemeinde Mittelsinn am Montag, 23. März 2026 um 19.30 Uhr |
jeweils
im Verwaltungsgebäude der VGem Burgsinn, Burgweg 1, 97775 Burgsinn,
Besprechungszimmer im 2. Stock.
Für den Fall einer Stichwahl zur Wahl des 1. Bürgermeisters im Markt Burgsinn findet die Feststellung des Wahlergebnisses für die Bürgermeisterwahl (Festlegung der Teilnehmer an der Stichwahl)
für den Markt Burgsinn am Montag, 9. März 2026 um 19.00 Uhr,
im Verwaltungsgebäude der VGem Burgsinn, Burgweg 1, 97775 Burgsinn,
Besprechungszimmer im 2. Stock statt.
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekanntgemacht.
2. Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses;
Fristbeginn für die Annahme der Wahl
Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch
öffentlichen Anschlag am Verwaltungsgebäude der VGem Burgsinn,
Burgweg 1, 97775 Burgsinn
am Montag, 09.03.2026
bzw. nach einer evtl. Stichwahl
am Montag, 23.03.2026
gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.
Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist diese Bekanntmachung (am VGem Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn) maßgeblich.
Zusätzlich (ohne Einfluss auf den vorgenannten Fristbeginn) wird zeitnah auch an den Anschlagtafeln in sämtlichen Mitgliedsgemeinden sowie im Internet unter
www.vgem-burgsinn.de das vorläufige Ergebnis veröffentlicht.
Burgsinn, 20.01.2026
MuthigGemeindewahlleiterdes Marktes Burgsinn | SchelbertGemeindewahlleiterdes Marktes Obersinn | LutzGemeindewahlleiterder Gemeinde Aura i.S. | FischerGemeindewahlleiterder Gemeinde Fellen | Henningstv. Gemeindewahlleiterder Gemeinde Mittelsinn |