Mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 10.02.2023, Az.: 54-863-R wurde die wasserrechtliche Erlaubnis (Bescheid des LRA MSP vom 30.11.2006, Az.: 410-863) für das Einleiten von Rückspül-, Restentleerungs-, Überlauf- und Niederschlagswasser aus dem Wasserwerk der Stadt Rieneck geändert.
Die Ausfertigung des Bescheides vom 10.02.2023 mit Rechtsbehelfsbelehrung und den vorliegenden Planunterlagen wird gem. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG i. V. m. Art. 69 Satz 2 BayWG im Zeitraum vom 27.02.2023 bis 13.03.2023, während der allgemeinen Dienststunden, im Rathaus, Zimmer 3, zur Einsicht ausgelegt.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.