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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Dienstversammlung mit Neuwahl des 1. und 2. Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fellen

Am Samstag, den 16.03.2024, findet um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus eine Dienst­versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Fellen statt.

Dazu und zur damit verbundenen Neuwahl des 1. und 2. Feuerwehrkommandanten ergeht hiermit Einladung an alle feuerwehrdienstleistende Mitglieder.

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind die Feuerwehrkommandanten aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehr­gänge mit Erfolg besucht hat.

Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimm­zettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.

Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Baur, 1. Bürgermeisterin