Am Samstag, den 16.03.2024, findet um 20 Uhr im Gasthaus „Stern“ eine Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Burgsinn statt.
Dazu und zur damit verbundenen Neuwahl des 1. Feuerwehrkommandanten ergeht hiermit Einladung an alle feuerwehrdienstleistende (aktive) Mitglieder.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Feuerwehrkommandant aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.