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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Markt Burgsinn

Aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Burgsinn zur Ergänzung der Satzung für das Freibad folgende

Freibad-Gebührensatzung

§ 1

Gebührenpflicht

Für die Benutzung des gemeindlichen Freibades und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.

§ 2

Gebührenentrichtung

1.

Die Entrichtung der Gebühren erfolgt durch Lösen von Eintrittskarten; das Freibad darf nur nach Entrichten des Eintrittsgeldes betreten werden.

2.

Einzel- und Zehnerkarten sind an der automatischen Kassenanlage im Eingangsbereich des Freibades zu lösen. Die Karten sind während der gesamten Aufenthaltszeit aufzubewahren.

3.

Einzelkarten berechtigen nur zum einmaligen Betreten des Bades. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen, bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.

4.

Saisonkarten sind mehrjährig, entsprechend der Gebührenentrichtung nach § 3, verwendbar; sie werden bei der Marktkasse Burgsinn, Burgweg 1, 97775 Burgsinn ausgegeben.

5.

Bei der erstmaligen Ausgabe der Saisonkarte ist ein Passfoto vorzulegen und ein Kostenbeitrag von 5,- € fällig.

6.

Die Eintrittskarten sind dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

§ 3

Gebührenhöhe

1.

Für die Benutzung des Freibades und seiner Einrichtungen werden folgende Gebühren für

a)

Erwachsene (Personen, die am 01.05. des jeweiligen Jahres das 18. Lebensjahr vollendet haben)

und

b)

Kinder und Jugendliche (Kinder, die am 01.05. des jeweiligen Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und Jugendliche, die am 01.05. des jeweiligen Jahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) erhoben:

A)

Einzelkarten:

a)

Erwachsene

b)

Kinder und Jugendliche

B)

Happy-Hour - Eintrittspreis ab 18:00 Uhr:

a)

Erwachsene

b)

Kinder und Jugendliche

C)

Zehnerkarten:

a)

Erwachsene

b)

Kinder und Jugendliche

D)

Saisonkarten:

a)

Erwachsene

b)

Kinder und Jugendliche

Bei Abgabe von Saisonkarten an Familien gilt folgende Staffelung:

1.

Erwachsener

2.

Erwachsener

jedes Kind / jeder Jugendliche

25,00 €

Erwachsene familienzugehörige Kinder werden nicht in die Familienkarten eingerechnet. Sie zahlen den Preis für Erwachsene, oder sofern Ermäßigungsgründe zutreffen, den Preis für Kinder und Jugendliche.

E)

Sonderregelungen:

Geschlossene Schulklassen unter Aufsicht einer Lehrkraft pro Person

Gruppen ab 12 Personen pro Person

2,50 €

2.

In den Gebühren ist die Mehrwertsteuer enthalten.

3.

Kinder vor dem vollendeten 6. Lebensjahr haben freien Eintritt.

4.

Gegen Nachweis zahlen folgende Personenkreise die Gebühren für Kinder und Jugendliche (jeweils Buchst. b) entsprechend der vorstehenden Buchstaben A-D)

-

Schwerbehinderte i.S. des Schwerbehindertengesetzes in der jeweils gültigen Fassung mit einem Grad der Erwerbsminderung von mindestens 50 von Hundert

-

Hilflose Schwerbehinderte (Personen mit Merkmalen „H“, „AG“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis), die zugehörige Begleitperson hat freien Eintritt

-

Schüler weiterführender Schulen / Studenten

-

Bundesfreiwilligen-Dienstleistende

5.

Mitglieder der örtlichen Wasserwacht, die als Helfer des Schwimmmeisters eingeteilt sind, haben - bei Dienstleistung - freien Eintritt.

§ 4

Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

Die Gebühren nach § 3 dieser Satzung entstehen mit dem Durchschreiten der Eingangssperre. Die Gebührenschuld wird gleichzeitig mit ihrer Entstehung fällig.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 13. Mai 2022 außer Kraft.

Burgsinn, 27. Februar 2023
König
2. Bürgermeister