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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Prüfung der Standsicherheit der Grabmale auf dem Rienecker Friedhof vom 08.04. – 12.04.2024

Der Stadt Rieneck als Friedhofsträger obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Dies umfasst u. a. auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabanlagen, insbesondere der Grabsteine.

Die aufgestellten Grabmale müssen deshalb in regelmäßigen Abständen auf ihre Standsicherheit geprüft werden. Die Prüfung erfolgt entsprechend den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift 4.7 § 9 der zuständigen Berufsgenossenschaft und soll nach der Frostperiode, jedoch um Ostern stattfinden.

Diese Prüfung hinsichtlich der Standfestigkeit der Grabmale auf dem Friedhof in Rieneck wird in der Zeit vom 08.04. - 12.04.2024 durch die Firma Stolzenberger vorgenommen.

Neben der Gemeinde als Friedhofsträger sind die Grabrechtsinhaber, also die Nutzungsberechtigten, der Grabstätten für den verkehrssicheren Zustand der Grabmale und der sonstigen Grabanlagen verantwortlich.

Sofern bei Grabmalen Mängel bezüglich der Standsicherheit festgestellt, werden die jeweiligen Nutzungsberechtigten umgehend benachrichtigt. Sie haben dann dafür Sorge zu tragen, dass die betreffenden Grabsteine durch einen Steinmetzbetrieb fachgerecht befestigt werden.

Grabmale, die eine unmittelbare Gefahr darstellen, müssen auf Kosten der Grabnutzungsberechtigten gesichert oder wenn nötig direkt umgelegt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Nutzungsberechtigten für Unfälle haften, die durch das Umstürzen von nicht standfesten Grabmalen verursacht werden.

gez. Sven Nickel, 1. Bürgermeister