Aufgrund des Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Burgsinn folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Nachmittagsbetreuung des Marktes Burgsinn (Benutzungsgebührensatzung)
§ 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
(2) Die Kosten betragen
| bei zweimaliger Inanspruchnahme pro Woche | 118,35 € |
| bei dreimaliger Inanspruchnahme pro Woche | 163,87 € |
| bei viermaliger Inanspruchnahme pro Woche | 200,29 € |
| bei fünfmaliger Inanspruchnahme pro Woche | 227,60 € |
(1) Diese Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.