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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Markt Burgsinn

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Nachmittagsbetreuung des Marktes Burgsinn (Benutzungsgebührensatzung)

Aufgrund des Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Burgsinn folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Nachmittagsbetreuung des Marktes Burgsinn (Benutzungsgebührensatzung)

§1

§ 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

(2) Die Kosten betragen

bei zweimaliger Inanspruchnahme pro Woche

118,35 €

bei dreimaliger Inanspruchnahme pro Woche

163,87 €

bei viermaliger Inanspruchnahme pro Woche

200,29 €

bei fünfmaliger Inanspruchnahme pro Woche

227,60 €

§ 2

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.

Burgsinn, den 24.02.2025
Herold, 1. Bürgermeister