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Mitteilungsblatt der Sinngrundallianz
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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VG Burgsinn

Der Wahlleiter des Marktes Burgsinn

Der Wahlleiter des Marktes Obersinn

Der Wahlleiter der Gemeinde Aura i.Sinngrund

Der Wahlleiter der Gemeinde Fellen

Der stv. Wahlleiter der Gemeinde Mittelsinn

Bekanntmachung

der Sitzung des Wahlausschusses

zur Feststellung des (abschließenden) Wahlergebnisses

sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses

für die Wahl des

(Markt-)Gemeinderats sowie der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters

am Sonntag, 8. März 2026 bzw. nach evtl. Stichwahl am 22. März 2026

1. Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des (abschließenden) Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) findet wie folgt statt:

Für den Markt Burgsinn am Montag, 23. März 2026 um 18.30 Uhr,

für den Markt Obersinn am Montag, 23. März 2026 um 19.00 Uhr,

für die Gemeinde Aura i.Sinngrund am Montag, 23. März 2026 um 17.30 Uhr,

für die Gemeinde Fellen am Montag, 23. März 2026 um 18.00 Uhr,

für die Gemeinde Mittelsinn am Montag, 23. März 2026 um 19.30 Uhr

jeweils

im Verwaltungsgebäude der VGem Burgsinn,

Burgweg 1, 97775 Burgsinn,

Besprechungszimmer im 2. Stock.

Für den Fall einer Stichwahl zur Wahl des 1. Bürgermeisters im Markt Burgsinn findet die Feststellung des Wahlergebnisses für die Bürgermeisterwahl (Festlegung der Teilnehmer an der Stichwahl)

für den Markt Burgsinn am Montag, 9. März 2026 um 19.00 Uhr,

im Verwaltungsgebäude der VGem Burgsinn, Burgweg 1, 97775 Burgsinn,

Besprechungszimmer im 2. Stock statt.

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekanntgemacht.

2. Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses;

Fristbeginn für die Annahme der Wahl

Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch

öffentlichen Anschlag

am Verwaltungsgebäude der VGem Burgsinn,

Burgweg 1, 97775 Burgsinn

am Montag, 09.03.2026

bzw. nach einer evtl. Stichwahl

am Montag, 23.03.2026

gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist diese Bekanntmachung (am VGem Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn) maßgeblich.

Zusätzlich (ohne Einfluss auf den vorgenannten Fristbeginn) wird zeitnah auch an den Anschlagtafeln in sämtlichen Mitgliedsgemeinden sowie im Internet unter

www.vgem-burgsinn.de das vorläufige Ergebnis veröffentlicht.

Burgsinn, 20.01.2026
Muthig
Gemeindewahlleiter
des Marktes Burgsinn
Schelbert
Gemeindewahlleiter
des Marktes Obersinn
Lutz
Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Aura i.S.
Fischer
Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Fellen
Henning
stv. Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Mittelsinn