Auf Grund des Art.63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 12.950.000 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.650.000 €
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf — 1.440.000 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 378 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 340 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 345 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Markt Erlbach, 30.04.2024
Hinweis zur Haushaltssatzung samt Anlagen des Marktes Markt Erlbach für das Haushaltsjahr 2024;
Wir weisen darauf hin, dass die Haushaltssatzung des Marktes Markt Erlbach mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Zimmer-Nr.16, 1.OG, öffentlich zugänglich ist.