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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des MARKTES MARKT ERLBACH, Landkreis Neustadt a.d.Aisch- Bad Windsheim

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art.63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  12.950.000 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  6.650.000 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf  —  1.440.000 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

378 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

340 v.H.

2. Gewerbesteuer

345 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Markt Erlbach, 30.04.2024

Dr. Kreß, 1. Bürgermeisterin

Hinweis zur Haushaltssatzung samt Anlagen des Marktes Markt Erlbach für das Haushaltsjahr 2024;

Wir weisen darauf hin, dass die Haushaltssatzung des Marktes Markt Erlbach mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Zimmer-Nr.16, 1.OG, öffentlich zugänglich ist.