Wasserrecht und Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz;
Einleiten von Niederschlagswasser und in Kleinkläranlagen gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in die Mittlere Aurach, Fl.-Nr. 195/1, Gemarkung Klausaurach, Markt Markt Erlbach
Erörterungstermin
Der Markt Markt Erlbach beantragte beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für die Benutzung des Gewässers Mittlere Aurach.
Der Erörterungstermin findet am
26.05.2025, 9:00 Uhr
im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
(Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zi. A 214) statt.
Der Erörterungstermin wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG).
Dieser Bekanntmachungstext ist auch auf den Internetseiten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unter folgendem Link www.kreis-nea.de/qr/27a oder über den folgenden QR-Code abrufbar.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Teilnahme berechtigt sind neben Behörden und Vorhabensträger nicht nur die Einwender, sondern auch alle (materiell) Betroffenen.
Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (Art. 73 Abs. 6 Satz 1 BayVwVfG). Die Beteiligten können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist schriftlich nachzuweisen (Art. 14 BayVwVfG).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, verspätete Einwendungen von der Erörterung ausgeschlossen sind und das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Verhandlung beendet ist.
Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht ersetzt werden.