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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 10/2025
Aus dem Marktgemeinderat
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Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 04.04.2025

In der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 04.04.2025 wurden u.a. folgende Themen behandelt:

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.03.2025

TOP 13 – Auslobung eines Planungswettbewerbes

1.

Für das geplante Wohnbaugebiet „Am Bäckerholz“ soll ein Planungswettbewerb mit drei geeigneten Planungsbüros durchgeführt werden, um ein Büro für die weitere Bau- und Erschließungsplanung des Baugebietes zu bestimmen. Jedes teilnehmende Büro soll hierfür ein Honorar von 12.500 € netto erhalten.

2.

Die Firma BayernGrund wird mit der Vorbereitung und Begleitung des Wettbewerbes beauftragt. Das Angebot der Firma BayernGrund vom 21.02.2025 wird angenommen.

3.

Die Firma Bayerngrund soll einen Auslobungstext erarbeiten. Dieser soll vor Beginn der Ausschreibung zur Abstimmung vorgelegt werden.

4.

Bei der Entscheidung über die Auswahl eines Büros und einer Planvariante sollen die Bürger mit eingebunden werden.

TOP 15 – Dorferneuerung Rimbach - Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen

Die Arbeiten zur Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen im Ortsteil Rimbach werden an die Firma Johann Potsch GmbH & Co. KG (Burgbernheim) zum Angebotspreis von 1.025.167,92 € brutto vergeben.

TOP 16 – Kanalnetz Hagenhofen – Vergabe der Arbeiten zur TV-Inspektion

Der Auftrag für die Kanalbefahrung für den Ortsteil Hagenhofen wird an die Firma Pfaffinger Rohrnetz & Sanierungstechnik GmbH (Passau) zum Angebotspreis von 52.961,88 € brutto vergeben.

TOP 17 – Vergabe der Planungsleistungen für die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in Markt Erlbach

1.

Das Honorarangebot des Architekturbüros Keller + Rodriguez (Bad Windsheim) in Höhe von 19.792,62 € brutto wird angenommen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Honorarvertrag zu unterzeichnen.

2.

Die Maßnahmen zur Sanierung des Feuerwehrhauses (Dach, Sektionaltore und Fassade) sollen ausgeschrieben werden.

Bericht der ersten Bürgermeisterin (Auzüge)

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:

1)

Der aktuelle Stand der Asylbewerber in unserem Gemeindegebiet: In insgesamt sieben Liegenschaften, die eine Aufnahmekapazität von 78 Personen haben, sind momentan 72 Personen untergebracht.

2)

Über die LAG Rangau können ab sofort Kleinprojekte mit bis zu 2.500 Euro Zuschuss gefördert werden. Nähere Informationen sind unter www.lag-rangau.de abrufbar.

3)

Bezüglich der Ortsumgehung Linden ist ein Antwortschreiben von Herrn Staatsminister Christian Bernreiter, MdL, eingegangen, das verlesen wird.

4)

Über die kommunale Allianz Aurach-Zenn können Balkonkraftwerke mit 100,00 Euro Zuschuss gefördert werden. In Markt Erlbach wurden bisher 39 von 40 möglichen Anträgen gestellt.

5)

Über die LAG Rangau wird jeder Kommune eine Fahrradreparaturstation mit 1.000,00 Euro gefördert (Kosten 2.500,00 Euro). Als Standort wurde der Dirtpark festgelegt.

6)

Das NEA Mobil fährt seit dem 01.04.2025 im gesamten Landkreis und ist nicht mehr, wie bisher, in mehrere Zonen aufgeteilt. Somit ist ein Umsteigen nicht mehr erforderlich.

7)

Die ev. Bücherei hatte im Jahr 2024 3.181 Besucher an 364 Öffnungsstunden. Aktuell stehen 5.140 Printmedien zur Leihe zur Verfügung. Der Betrieb wird von 18 ehrenamtlichen Mitarbeitern geleistet, die demnächst eine Fortbildung besuchen, die über die Bürgerstiftung finanziell unterstützt wird.

Im laufenden Jahr sind wieder viele Veranstaltungen mit unterschiedlichem Inhalt und jeweiligem Motto geplant.

8)

Die Einweihung zur Dorferneuerung Jobstgreuth findet am Sonntag, den 21.09.2025 statt. Nähere Einzelheiten folgen.

9)

In der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

250,00 Euro von der Raiba Bad Windsheim eG für das ABBA-Konzert

50,00 Euro von Wilhelm Zeilinger für den FF-Verein Eschenbach

1.000,00 Euro von Kai Schuster für die FF Markt Erlbach

10)

Beim Wohnhausbrand am Dienstag, den 01.04.2024 waren neben unserer Feuerwehr auch die Wehren aus Neustadt a.d.Aisch, Wilhermsdorf und Neuhof a.d. Zenn sowie die gesamte Feuerwehrführung des Landkreises im Einsatz. Die Leistung der aktiven Kameraden war herausragend und beeindruckend, der Einsatz dauerte von 15:15 Uhr bis etwa 23:45 Uhr. Anschließend und in den Tagen danach folgten noch die Nacharbeiten an unseren Gerätschaften und der Einsatzkleidung. Hier ergeht ein großer Dank an unsere Feuerwehr für ihren Einsatz.

Aktuell müssen wir fünf Personen unterbringen (Gasthaus Rangau in Linden), die keine Bleibemöglichkeit bei Verwandten oder Bekannten haben.

Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2025

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 sind im Ratsinformationssystem hinterlegt. Der Vermögenshaushalt wurde im Marktgemeinderat am 09.12.2024 vorbesprochen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 den Gesamthaushalt vorberaten.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 in der vorgelegten Form zu verabschieden. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.166.000,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.447.000,00 Euro ab.

Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat den Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 sowie den Stellenplan für das Jahr 2025 in vorgelegter Form.

Bebauungsplan Nr. 37 "Sondergebiet Lebensmittelmarkt Neue Straße" - Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung und Beschluss der Offenlage

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu dem oben genannten Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 12.12. bzw. 23.12.2024 bis 24.01.2025 durchgeführt. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden vom Planungsbüro TB Markert (Nürnberg) zusammengefasst und ausgewertet und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung wurden Abwägungsvorschläge dafür erstellt.

Die wesentlichen Stellungnahmen und die dadurch veranlassten Planänderungen werden in der Sitzung erläutert:

-

Installation einer PV-Anlage auf dem Dach

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Umsetzung der Anregungen des Bund Naturschutzes

-

Anmerkungen des LRA zum Immissions- und Naturschutz werden aufgenommen

-

Aufgrund neuerlicher Rechtsprechung muss die Verkaufsfläche der Bäckerei in die Gesamtverkaufsfläche integriert werden.

-

Bau einer Löschwasserzisterne mit Regenrückhaltefunktion

-

Eine Agglomeration (Anhäufung) von Verkaufsstellen (Norma, Bäcker, Rewe) ist nicht erkennbar.

Der entsprechend den Abwägungsvorschlägen angepasste Planentwurf wird ebenfalls in der Sitzung vorgestellt. Mit diesem Entwurf können die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB begonnen werden.

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes muss außerdem noch ein sogenannter Durchführungsvertrag abgeschlossen werden. Hierin wird insbesondere die Übernahme der Planungskosten durch den Investor und eine Verpflichtung zur Umsetzung des Projektes geregelt. Der Entwurf des Vertrages liegt in der Anlage bei.

Beschluss

1.

Die Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Abwägung wird entsprechend den Vorschlägen des Büros TB Markert und der Verwaltung durchgeführt.

2.

Mit dem entsprechend der Abwägung angepassten Planentwurf sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

3.

Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Durchführungsvertrag zu unterzeichnen.

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der VG Hagenbüchach-Wilhelmsdorf zur Überwachung des ruhenden Verkehrs

Die Gemeinde Wilhelmsdorf wird in ihrem Hoheitsgebiet die Überwachung des ruhenden Verkehrs einführen. Die Abwicklung des Innendienstes (Ahndung der Verstöße, Überwachung der Verfolgungsverjährung, Nachverfolgung des Zahlungseingangs, Abwicklung der Bußgeldstelle) soll beim Markt Markt Erlbach erfolgen, da hier bereits der Innendienst für die Überwachung in unserem Hoheitsgebiet abgewickelt wird. Als Grundlage hierfür ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der VG Hagenbüchach-Wilhelmsdorf gemäß dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) erforderlich.

Diese ist als Anlage zu diesem TOP im RIS hinterlegt

Eine ähnliche Vereinbarung besteht bereits mit dem Markt Emskirchen. Nach Rücksprache mit dem für uns tätigen Innendienst ist die Abwicklung der zu erwartenden Fälle problemlos möglich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Zweckvereinbarung mit der VG Hagenbüchach-Wilhelmsdorf zur kommunalen Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs in der vorgelegten Form.

Bestätigung der Kommandanten der FF Buchen

In der Mitgliederversammlung der FF Buchen am 13.03.2025 wurden turnusgemäß die Kommandanten gewählt.

Die Neuwahlen, die von Dr. Birgit Kreß und Sebastian Gaukler geleitet wurden, brachten folgendes Ergebnis: Herr Uwe Brunner wurde in seinem Amt als Kommandant und Herr Christian Mederer in seinem Amt als stellvertretender Kommandant wiedergewählt.

Die beiden Gewählten haben die erforderlichen Lehrgänge an der Feuerwehrschule bereits absolviert. Vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates (von dieser ist auszugehen) sollen die beiden Gewählten in ihrem Amt bestätigt werden.

Beschluss

1.

Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG den wiedergewählten Kommandanten der FF Buchen, Herrn Uwe Brunner, für die Amtszeit vom 01.05.2025 bis 30.04.2031.

2.

Der Marktgemeinderat bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 BayFwG den wiedergewählten Stellvertreter des Kommandanten der FF Buchen, Herrn Christian Mederer, für die Amtszeit vom 01.05.2025 bis 30.04.2031.

23. Änderung des Regionalplans Nürnberg (7) - Änderung des Kapitels 6.2.1 Windkraft

Der Planungsausschuss des Planungsverbands Region Nürnberg hat am 10.03.2025 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 23. Änderung des Regionalplans (Änderung des Kapitels 6.2.1 „Windkraft“) beschlossen.

Die Fortschreibung umfasst die Änderung des Kapitels 6.2.1 „Windkraft“.

Wir sind von der Änderung dahingehend tangiert, dass südöstlich der Gemarkung Siedelbach, auf dem Gebiet der Stadt Langenzenn, ein zusätzliches Vorranggebiet (WK 202) ausgewiesen wird. Unsere Belange werden durch dieses Vorranggebiet aber nicht tangiert.

Beschluss

Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände gegen die 23. Änderung des Regionalplans des Planungsverbandes der Region Nürnberg.