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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung von Straßen und Wegen

Hier: Ortsstraße nördlicher Teil Wilhelmsgreuth, Gemarkung Jobstgreuth

Der Markt Markt Erlbach beabsichtigt die unter 1. aufgeführte Ortsstraße gemäß Art. 8 BayStrWG nach der vorgeschriebenen Bekanntmachungsfrist von drei Monaten einzuziehen, weil die betroffene Straße jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Die betroffene Straße ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

1. Wegebeschreibung

Flst. Nr.

218

Gemarkung:

Jobstgreuth

Anfangspunkt:

Im Norden – Angrenzend an Flurstück 219, Gemarkung Jobstgreuth

km:

0,00

Endpunkt:

Im Süden – An der Grenze zum Flurstück 208 (Ortsstraße), Gemarkung Jobstgreuth

Km:

0,019

Länge in km:

0,019

Gemeinde:

Markt Markt Erlbach

Landkreis:

Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim

2. Träger der Straßenbaulast

Art der Baulast:

Straßenbaulast

Träger der Baulast:

Markt Markt Erlbach

Km:

von km 0,00 bis km 0,019

Länge in km:

0,019

Gegen die Absicht der Einziehung können während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr)

Einwendungen oder Bedenken innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung im Rathaus Markt Erlbach, Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach, im EG, Zimmer 4 vorgebracht werden. Die Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Markt Erlbach, den 20.04.2026

 

 

Dr. Birgit Kreß
1. Bürgermeisterin