Der Markt Markt Erlbach beabsichtigt die unter 1. aufgeführte Ortsstraße gemäß Art. 8 BayStrWG nach der vorgeschriebenen Bekanntmachungsfrist von drei Monaten einzuziehen, weil die betroffene Straße jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Die betroffene Straße ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
1. Wegebeschreibung
| Flst. Nr. | 218 |
| Gemarkung: | Jobstgreuth |
| Anfangspunkt: | Im Norden – Angrenzend an Flurstück 219, Gemarkung Jobstgreuth |
| km: | 0,00 |
| Endpunkt: | Im Süden – An der Grenze zum Flurstück 208 (Ortsstraße), Gemarkung Jobstgreuth |
| Km: | 0,019 |
| Länge in km: | 0,019 |
| Gemeinde: | Markt Markt Erlbach |
| Landkreis: | Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim |
2. Träger der Straßenbaulast
| Art der Baulast: | Straßenbaulast |
| Träger der Baulast: | Markt Markt Erlbach |
| Km: | von km 0,00 bis km 0,019 |
| Länge in km: | 0,019 |
Gegen die Absicht der Einziehung können während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Einwendungen oder Bedenken innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung im Rathaus Markt Erlbach, Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach, im EG, Zimmer 4 vorgebracht werden. Die Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.