Flurneuordnung und Dorferneuerung Mausdorf-Pirkach
Markt Emskirchen, Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Gz. B-A7566-2098
Vorzeitige Ausführungsanordnung
Im Verfahren Mausdorf-Pirkach wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes vor seiner Unanfechtbarkeit angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 01.10.2024 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
Die Änderungen der Gemeinde- und Kreisgrenzen treten am 01.10.2024 in Kraft.
Die sofortige Vollziehung wird angeordnet, mit der Folge, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung haben.
Gründe
Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.
Die verbliebenen Widersprüche liegen dem Spruchausschuss am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken zur Entscheidung vor.
Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand verbessert die wirtschaftliche Lage der Beteiligten und fördert die allgemeine Landeskultur. Aus dem längeren Aufschub seiner Ausführung würden daher voraussichtlich erhebliche Nachteile erwachsen. Die Voraussetzungen für die Anordnung der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes sind daher gegeben (§ 63 Abs. 1 FlurbG).
Die sofortige Vollziehung der vorzeitigen Ausführungsanordnung wird angeordnet, damit aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Beteiligten auf dem Gebiet des Grundstücksverkehrs keine erheblichen Nachteile erwachsen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach
(Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Diese Anordnung sowie die Bestandskarte, die den Stand der Flurkarte bei Eintritt des neuen Rechtszustandes darstellt, können innerhalb von vier Monaten ab dem 01.06.2024 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken auf der Seite Projekte in Mittelfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.
(https://www.ale-mittelfranken.bayern.de/137283/index.php)
Hinweis
Förderanträge für private Maßnahmen in der Dorferneuerung und die Förderung von Kleinstunternehmen können längstens bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes, das ist der Ablauf des 30.09.2024, beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach gestellt werden.