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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 11/2025
Aus dem Marktgemeinderat
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Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.05.2025

In der öffentlichen Sitzug des Marktgemeinderates am 02.05.2025 wurden u.a. folgende Themen behandelt:

Bericht der ersten Bürgermeisterin (u.a.)

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:

1)

Die Baumaßnahme in der Ansbacher Straße/Windsheimer Straße verzögert sich und kann erst ab Anfang 2026 ausgeführt werden. Dementsprechend verschiebt sich auch die Sanierung der Fahrbahndecke in der Nürnberger Straße.

2)

Der Workshop zum Hirtenhäuschen mit den Bürgern aus Rimbach findet am Dienstag, den 06.05.2025 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus statt.

3)

Die Stele zum Gedenken an unsere ehemaligen jüdischen Mitbürger, die im Pflanzwasen errichtet wurde, wird im Umgriff gepflastert und mit Ketten versehen.

4)

Am Ende der Pfingstferien findet die Reise nach Panazol statt. Es wäre schön, wenn sich der ein oder andere an der Fahrt beteiligen könnte.

Auf Nachfrage von Werner Stieglitz erklärt Dr. Birgit Kreß, dass kein großer Reisebus eingesetzt wird, sondern die Teilnehmer auf Privatfahrzeuge und eventuell den Bürgerbus aufgeteilt werden.

5)

Der Vorverkauf für das ABBA-Open Air läuft sehr gut, es wurden schon über 500 Karten verkauft. Die Obergrenze haben wir auf 1.000 Karten festgelegt.

6)

Die Liste über alle laufenden Projekte wurde aktualisiert und im RIS bereitgestellt.

7)

Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am Dienstag, den 24.06.2025 um 16:00 Uhr statt.

8)

Auf der Kilianskirche haben sich zwei Störche angesiedelt. Thomas Seng hat hierüber ein Video gedreht, das gezeigt wird.

Neufestlegung von Ortsdurchfahrtsbereichen in Markt Erlbach und Linden

Am 27.02.2025 fand zusammen mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach und der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Straßenbau, ein Ortstermin zur Überprüfung und Neufestlegung von Ortsdurchfahrtsbereichen an Staatsstraßen statt.

Die Zuständigkeit für die Festlegung von straßenrechtlichen Ortsdurchfahrtsgrenzen von Staatsstraßen obliegt gemäß Art. 4 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes der Regierung von Mittelfranken.

Die Gemeinden sowie die Straßenbaulastträger sind anzuhören und müssen etwaigen Änderungen die Zustimmung erteilen. Die Zustimmung des Staatlichen Bauamtes Ansbach liegt bereits vor.

Ein Erschließungsbereich (ODE) stellt den Streckenabschnitt dar, wenn die Nutzung der anliegenden Grundstücke durch Zufahrt oder Zugang tatsächlich möglich und rechtlich zulässig ist.

Ein Verknüpfungsbereich (ODV) ist der Streckenabschnitt, in dem die Staatsstraße der Verknüpfung des Ortsnetzes dient und anliegende Grundstücke grundsätzlich keinen Zugang oder eine Zufahrt haben.

Folgende Bereiche wurden beim Ortstermin an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst:

1)

Ansbacher Straße vor den Anwesen Nummern 17 und 19: Verlängerung des ODE um ca. 60 Meter

2)

Ansbacher Straße zwischen Karlsbader Straße und Jakob-Trapp-Straße: Verlängerung des ODV um ca. 150 Meter

3)

Nürnberger Straße zwischen dem Anwesen Nummer 26 und dem Ortsausgang: Verlängerung des ODE um ca. 240 Meter

4)

Windsheimer Straße vor der Tankstelle: Verlängerung des ODE um ca. 50 Meter

5)

Verkürzung des ODV am Schrankenweg zwischen Weed und Torhaus um ca. 100 Meter

6)

Lindenstraße im Bereich Rötenweg: Verlängerung des ODE um ca. 30 Meter

7)

Lindenstraße im Bereich Kastanienweg: Verlängerung des ODV um ca. 40 Meter

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der neuen Festlegung der ODE und ODV zu.

Bau des Genossenschaftlichen Nahwärmenetzes in Eschenbach - Auftrag für die Erneuerung von Gehwegen

Die Firma Croner (Dietenhofen) baut aktuell im Auftrag der Nahwärmegenossenschaft Eschenbach den zweiten Bauabschnitt des Wärmenetzes. Die Leitungen dafür werden größtenteils in den Gehwegen der Siedlung Eschenbach West (Kirchsteig, Nelkenstraße, Tulpenstraße) verlegt.

Bei den Bauarbeiten wurde festgestellt, dass der Unterbau der Gehwege nicht ausreichend stark ist. Daher haben die Gehwege in vielen Bereichen auch starke Schäden am Asphaltbelag.

Im Bereich des Grabens der Wärmeleitung wird der Oberbau auf Kosten der Genossenschaft nach aktueller Norm wieder hergestellt. Es wäre sinnvoll, die restlichen Flächen der Gehwege dort zu erneuern, wo ohnehin Tiefbauarbeiten stattfinden.

Die Firma Croner hat der Marktgemeinde ein entsprechendes Angebot für die Ertüchtigung des Unterbaus und der Asphaltdecke unterbreitet. Die Erneuerung der betreffenden Gehwegbereiche (insgesamt ca. 400 m²) würde ca. 46.800 € brutto kosten. Das entspricht einem Preis von ca. 117 €/m² und ist durchaus angemessen.

Die Verwaltung schlägt aber vor, dass zusätzlich noch ca. 100 m² weitere Gehwegflächen erneuert werden, um einen Lückenschluss zu schaffen. Dann wären zumindest auf einer Straßenseite in dem Baugebiet die Gehwege komplett erneuert. Dies würde insgesamt ca. 58.500 € brutto kosten.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden.

Beschluss

1.

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Mit dem Vorschlag zur Erneuerung eines Teils der Gehwege im Bereich Eschenbach West (ca. 500 m² zum Preis von ca. 58.500 € brutto) besteht Einverständnis.

2.

Die Firma Croner Bau GmbH (Dietenhofen) wird auf der Grundlage des Angebotes vom 13.04.2025 beauftragt einen ca. 500 m² großen Teil der Gehwege im Bereich Nelkenstraße, Tulpenstraße und Kirchsteig inkl. Unterbau zu erneuern.

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann für das Haushaltsjahr 2025

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan und der Finanzplan samt Anlagen der Stiftung Bürgerhaus Zum Löwen – Leonhard und Marianne Teichmann sind für das Haushaltsjahr 2025 zur Beschlussfassung im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 208.000 Euro, davon 105.000 Euro in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts und 103.000 Euro in Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts.

Beschluss

Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter beschließt für das Haushaltsjahr 2025 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, sowie den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 – 2028 und die dazugehörigen Anlagen in vorgelegter Form. Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt mit 105.000 Euro und im Vermögenshaushalt mit 103.000 Euro ab.

Berufung von Frau Karin Mölkner in den Stiftungsrat

Der Stiftungsrat der „Stiftung unser Markt Erlbach“ ist aktuell mit folgenden Personen besetzt:

Born, Rudolf

Dr. Kreß, Birgit

Mandel, Matthias (Vorsitzender)

Stieglitz, Werner

Stotz, Wolfgang

Gemäß Beschluss des Marktgemeinderates muss der Stiftungsrat mit bis zu sieben Personen besetzt werden und aus dem/der jeweils amtierenden ersten Bürgermeister/in sowie bis zu sechs weiteren Personen aus den Reihen des Marktgemeinderates und der Bürgerschaft bestehen, wobei mindestens eine Person aus den Reihen der Bürgerschaft bestellt werden muss.

In den letzten Sitzungen des Stiftungsrates wurde immer wieder die Aufnahme weiterer Personen in das Gremium für die laufende Amtsperiode (bis 31.12.2026) diskutiert. Matthias Mandel konnte Frau Karin Mölkner für die Mitarbeit gewinnen, was von allen Mitgliedern des Stiftungsrates begrüßt wurde.

Zur Aufnahme ist formell die Bestellung durch den Marktgemeinderat erforderlich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bestellt Frau Karin Mölkner als weiteres Mitglied in den Stiftungsrat der „Stiftung unser Markt Erlbach“.

Antrag auf Aufstellung der 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt

Am südöstlichen Ortsrand vom Haidt soll ein bestehender Stall erweitert und ein Reitstall mit Reitplatz errichtet werden. Da es sich nicht um ein privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben handelt, ist ein Bau im Außenbereich nicht zulässig.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wäre es aber möglich, die bestehende Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt entsprechend zu erweitern, um Baurecht zu für das Vorhaben schaffen.

Die Bauherren würden die dafür entstehenden Kosten für Planung und Erschließung selbst tragen und haben einen Planungsentwurf von einem Büro erarbeiten lassen. Dieser liegt in der Anlage bei, muss aber im Detail noch abgestimmt werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst wird.

Beschluss

1.

Ein ca. 0,3 ha großer Teil des Flst. 523, Gemarkung Siedelbach, soll in den Innenbereich einbezogen werden. Hierzu soll eine 2. Änderung der Innenbereichssatzung Haidt durchgeführt werden.

2.

Die Kosten für die Änderung der Innenbereichssatzung so wie die weiteren mit der Planung verbundenen Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

3.

Der vorgelegte Planentwurf soll in Rücksprache mit der Verwaltung überarbeitet werden. Mit dem überarbeiteten Entwurf sollen die erforderlichen Beteiligungen durchgeführt werden.

Neubau einer Horterweiterung zur Ganztagesbetreuung - Auftrag für die Umverlegung des Hausanschlusses Nahwärme

Durch den geplanten Anbau für die Horterweiterung muss der Nahwärmehausanschluss umverlegt werden, denn das Gebäude würde sonst auf der Leitung stehen.

Die Verwaltung hat die Firma Naturstrom gebeten die Kosten für die Umverlegung mitzuteilen.

Da es sich bei der Hausanschlussleitung um ein KMR-Doppelrohr (ummantelte doppelte Stahlleitung mit 2 x DN 100) handelt, muss die Leitung von einer Fachfirma verlegt, eingebunden, geschweißt und die Schweißverbindungen auch geprüft werden. Dies kostet wegen des hohen Aufwandes und hohen Kosten für das Rohrmaterial insgesamt ca. 30.000 €.

Wegen der Summe ist ein formaler Beschluss zur Auftragsvergabe erforderlich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die Kosten für die Umverlegung des Nahwärme-Hausanschlusses für das Anwesen Zennhäuser Weg 4 zur Kenntnis.

Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Auftrag zu erteilen.