Bekanntmachung der Haushaltssatzung des MARKTES MARKT ERLBACH, Landkreis Neustadt a. d.Aisch-Bad Windsheim für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.290.000 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.835.000 €
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 0,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.
Markt Erlbach, 06.05.2026
Markt Markt Erlbach
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung vom 08.11.2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 390 v. H. |
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| b) | Für die Grundstücke (B) | 270 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v. H. | |
Wir weisen darauf hin, dass die Haushaltssatzung des Marktes Markt Erlbach mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Zimmer-Nr. 16, 1. OG, öffentlich zugänglich ist.