Aufgrund des Art.63 ff. der Gemeindeordnung i.V.m. Art.20 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG) erlässt die Stiftung, vertreten durch den Markt Markt Erlbach, folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 103.000 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 23.000 € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000 € festgesetzt.
§ 5
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Markt Erlbach, den 22.05.2023
Dr. K r e ß, 1. Bürgermeisterin
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass die Haushaltssatzung der Stiftung „Bürgerhaus Zum Löwen - Leonhard und Marianne Teichmann“ mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Zimmer-Nr.16, 1.OG, öffentlich zugänglich ist.