Auf Grund des Art.63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 15.166.000 € |
| und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.447.000 € |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
— 1.600.000 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Hinweis zur Haushaltssatzung samt Anlagen des Marktes Markt Erlbach für das Haushaltsjahr 2025;
Wir weisen darauf hin, dass die Haushaltssatzung des Marktes Markt Erlbach mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Zimmer-Nr. 16, 1.OG, öffentlich zugänglich ist.