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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt – 2. Änderung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Markt Erlbach hat in seiner Sitzung am 02.05.2025 beschlossen, dass die bestehende Innenbereichssatzung für den Ortsteil Haidt einem zweiten Änderungsverfahren unterzogen werden soll. Im Rahmen der 2. Änderung soll eine ca. 0,3 ha große Fläche im Außenbereich in den Innenbereich nach § 34 BauGB einbezogen werden.

Die einbezogene Fläche soll zum Bau eines Pferdestalles und eines Reitplatzes dienen.

Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in der nebenstehenden Karte dargestellt. Die Innenbereichssatzung umfasst eine ca. 0,3 ha große Fläche aus dem Flurstück Nr. 523, Gemarkung Siedelbach. Die Fläche liegt am südöstlichen Rand des Ortsteiles Haidt.

Die Ausgleichsflächen werden über ein privates Ökokonto bereitgestellt.

Der Marktgemeindetrat hat in der Sitzung am 02.05.2025 außerdem die Offenlage des Planes nach § 3(2) BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4(2) BauGB beschlossen.

Der Satzungsentwurf, für den genannten Bereich, wird gemäß § 3(2) BauGB, mit der zugehörigen Begründung, in der Zeit vom 16.06.2025 bis einschließlich 18.07.2025 im Internet eingestellt und liegt zusätzlich auch im Bauamt des Marktes Markt Erlbach (Rathaus Markt Erlbach, EG, Zimmer 4, Neue Straße 16, 91459 Markt Erlbach) während der üblichen Dienststunden (Mo. – Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Mi. von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) aus und kann von jedermann eingesehen werden.

Die Unterlagen können unter dem folgenden Link eingesehen werden.

https://www.markt-erlbach.de/markt-erlbach/bauen-wohnen/bauleitplanverfahren

außerdem auch über das zentrale Internetportal Bauleitplanung Bayern (Suchbegriff „Markt Erlbach“) unter dem folgenden Link:

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

Während der oben genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen zu dieser Planung

elektronisch per Mail (an: michael.schlag@markt-erlbach.de) oder auch auf anderem Wege (z.B. per Post) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Markt Markt Erlbach den 06.06.2025
Dr. Birgit Kreß, 1. Bürgermeisterin