der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Rangauhalle des Marktes Markt Erlbach (1. Änderungssatzung der Rangauhallengebührensatzung)
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2025 die genannte Satzung erlassen. Der Text der Satzung wird nachfolgend veröffentlicht. Dadurch wird die Satzung nach den Vorschriften der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat amtlich bekannt gemacht. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385), erlässt der Markt Markt Erlbach folgende
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Rangauhalle des Marktes Markt Erlbach (1. Änderungssatzung der Rangauhallengebührensatzung)
§ 1
Änderung
§ 3 (Höhe der Benutzungsgebühren) wird wie folgt geändert:
Die Benutzungsgebühren betragen einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Stunde:
…
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Markt Erlbach, 06.06.2025