Der Marktgemeinderat des Marktes Markt Erlbach hat mit Beschluss vom 07.12.2007 eine Sanierungssatzung für den Innenort Markt Erlbach beschlossen. Diese Satzung ist mit Bekanntmachung vom 25.01.2008 in Kraft getreten.
Die Satzung ist eine wichtige Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln für Straßen- und Gebäudesanierungen, das Kommunale Förderprogramm, sowie für eine verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für private Sanierungsmaßnahmen.
Darüber hinaus ist sie auch Grundlage für die Anwendung verschiedener Rechtsinstrumente durch die Marktgemeinde
(Genehmigungsvorbehalte, Vorkaufsrechte etc...)
Gemäß § 142 (3) Satz 3 BauGB müssen Sanierungssatzungen auf maximal 15 Jahre befristet werden. Die ursprüngliche Satzung enthielt jedoch keine Frist. Rein formal wäre die Satzung aber zum 24.01.2023 ausgelaufen.
Da auch weiterhin ein Sanierungsbedarf im Innenort Markt Erlbach besteht und die Satzung deshalb noch weiter erforderlich ist, hat der Marktgemeinderat am 14.06.2024 beschlossen, dass die Gültigkeit der Sanierungssatzung rückwirkend zum 25.01.2023 um weitere 15 Jahre bis einschließlich zum 24.01.2038 verlängert wird.