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Mitteilungsblatt Markt Erlbach
Ausgabe 14/2025
Aus dem Marktgemeinderat
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Aus dem Marktgemeinderat

In der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates am 06.06.2025 wurden u.a. folgende Punkte behandelt:

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 02.05.2025

TOP 12 – Vergabe der Erdarbeiten zum Ökokonto Kotzenaurach

Der Auftrag für die Erarbeiten zum Ökokonto bei Kotzenaurach wird zum Angebotspreis von 33.779,34 € brutto an die Firma K. Enßner, Erdbau-Transporte (Wilhermsdorf) vergeben.

TOP 13 – Vergabe der Straßenbauarbeiten im Ortsteil Rimbach

Die Straßenbauarbeiten der Marktgemeinde für den Ortsteil Rimbach (Los 2) werden, vorbehaltlich der erforderlichen Förderzusagen von ALE und Regierung, an die Firma Hoch- und Tiefbau Müller GmbH zum Angebotspreis von 828.640,77 € (brutto) vergeben.

TOP 14 – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 – Beschluss für die Annahme eines Angebotes aus dem Auswahlverfahren

1.

Der Marktgemeinderat beschließt – vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses der Plausibilitätsprüfung durch den neutralen Gutachter - die Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes des Bieters GlasfaserPlus GmbH in Höhe von 1.129.144,36 €. Der zu erwartende Eigenanteil von 10 % beläuft sich auf 112.914,44 €. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zu veranlassen.

2.

Die Kommune wird auf Basis des Finanzierungsplans die Finanzmittel im Haushaltsplan berücksichtigen.

TOP 17 – Bürgerhaus – Vergabe der Arbeiten zur Fassadensanierung

Der Marktgemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsverwalter der Bürgerhausstiftung beschließt, dass die Arbeiten zur Fassadensanierung des Bürgerhauses an die Fa. Lohse (Nürnberg) zum Angebotspreis von 47.489,50 € brutto vergeben werden sollen.

Bericht der ersten Bürgermeisterin (Auszüge)

Dr. Birgit Kreß berichtet über folgende Angelegenheiten:

1)

In der Verwaltung sind folgende Spenden eingegangen:

500,00 Euro von der LH Werkzeug Konstruktion GmbH für das Fest zur Dorferneuerung Wilhelmsgreuth

500,00 Euro von der Raiffeisenbank Bad Windsheim eG für das Fest zur Dorferneuerung Wilhelmsgreuth

2)

Am Dirtpark wurde für die von der Bürgerstiftung angeschaffte Tischtennisplatte die Pflasterfläche angelegt und der Rasen angesät. In unmittelbarer Nähe wurde zudem das Fundament für die Radservicestation gegossen.

3)

Für unsere Siebenereien wurde ein GPS-Gerät angeschafft. Anfang Juli findet hierzu eine Schulung statt.

Erlass einer Stellplatzsatzung

Ende 2024 wurden mehrere Änderungen zur Bayerischen Bauordnung beschlossen. Diese sind teilweise bereits am 01.01.2025 in Kraft getreten. Ein Teil der Änderungen tritt aber erst am 01.10.2025 in Kraft.

Eine dieser Änderungen beinhaltet die Abschaffung der Stellplatzpflicht bei Bauvorhaben. Das würde bedeuteten, dass nicht mehr die Bauherren, sondern allein die Gemeinde in der Pflicht ist, Stellplatzflächen zu schaffen.

Um dennoch eine Stellplatzpflicht aufrecht zu erhalten, muss nun jede einzelne Gemeinde eine Stellplatzsatzung erlassen. Bebauungspläne mit Stellplatzfestsetzungen haben aber Bestand.

Die Verwaltung hat daher einen Satzungsentwurf auf der Grundlage der Mustersatzung erarbeitet.

Die Satzung enthält einen Verweis auf die Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern, die auch nach dem 01.10.2025 bestehen bleibt. Diese regelt ab dem 01.10.2025 beispielsweise, dass zwei Stellplätze je Wohnung zu errichten sind und auch die Stellplatzanzahl für andere Nutzungen.

Es ist zulässig auch geringere Stellplatzzahlen als in der Verordnung festzulegen. Eine höhere Anzahl jedoch nicht.

Die Verwaltung schlägt vor, dass für den Wohnungsbau geringere Stellplatzzahlen für kleinere Wohneinheiten festgesetzt werden. Außerdem besteht auch die Möglichkeit eine Ablöse vorzusehen. Über eine solche Ablöse kann der Marktgemeinderat in jedem Einzelfall entscheiden.

Die Höhe der Ablöse kann der Marktgemeinderat per Beschluss festlegen und auch fortschreiben, wenn die Bau- und Bodenpreise steigen.

Beschluss

1.

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den vorgelegten Satzungsentwurf zur Kenntnis.

2.

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf für eine Stellplatzsatzung mit einer dahingehenden Abänderung, dass bei einer Wohnfläche von kleiner und gleich 40,00 qm nur ein Stellplatz gefordert wird, wird als Satzung beschlossen und soll ausgefertigt und bekannt gemacht werden.

3.

Der Ablösebetrag entsprechend § 4 der Stellplatzsatzung wird auf 15.000,00 € je Stellplatz festgesetzt.

Die Satzung wurde in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes veröffentlicht.

Aktuelle Entwicklungen in der Nürnberger Straße

Wie in der letzten Sitzung berichtet, verzögert sich durch die Verschiebung der Arbeiten in der Ansbacher Straße / Windsheimer Straße auch der Vollausbau des Streckenabschnitts in der Nürnberger Straße zwischen der Neuen Straße und der Erlanger Straße. Grund hierfür ist, dass die Ausschreibung gemeinsam erfolgt, um ein wirtschaftlicheres Angebot zu erzielen.

Die darauffolgende Berichterstattung hierüber in der FLZ hat einen Anwohner veranlasst, mit der Verwaltung das Gespräch über mögliche Lösungen für die Verkehrsthematik in der Nürnberger Straße zu suchen. Das Hauptanliegen ist dabei die dauerhafte Sperrung der Nürnberger Straße für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen, aber mindestens bis zum Zeitpunkt des o.g. Vollausbau, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Lärmbelastung zu reduzieren.

Eine Vollsperrung der Nürnberger Straße für LKW muss vom Landratsamt Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim als zuständiger Verkehrsbehörde angeordnet werden. Nachdem eine solche Sperrung aber Auswirkungen auf die Bundesstraße 8 bei Langenzenn und die Bundesstraße 470 bei Lenkersheim hat, sind noch weitere Behörden wie das Staatliche Bauamt Ansbach, das Staatliche Bauamt Nürnberg, diverse Polizeiinspektionen und möglicherweise die Regierung von Mittelfranken involviert, da es sich um einen grundlegenden Eingriff in das Verkehrsnetz handelt.

Das Landratsamt hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Sperrung rechtlich nicht möglich ist, da es sich bei den Fahrzeugen größtenteils um Ziel- und Quellverkehr zwischen dem Gewerbegebiet Langensteinach bei Uffenheim und dem Hafengebiet in Nürnberg handelt.

Nachdem sich der Zustand der Nürnberger Straße zügig verschlechtert, wurde im betroffenen Streckenabschnitt die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Zudem hat uns das staatliche Bauamt Ansbach mitgeteilt, dass bis zum Vollausbau eine Sanierung der Fahrbahndecke durchgeführt wird (aller Voraussicht nach in den Sommerferien), um die Straße bis dahin in einem fahrtauglichen Zustand zu halten.

Der Beschwerdeführer beharrt trotz dieser Maßnahmen weiterhin auf einer Sperrung und bittet darum, dass seitens der Gemeinde ein entsprechender Antrag an die übergeordneten Behörden gestellt wird.

Beschluss

Der Marktgemeinderat erkennt die belastende Situation, sieht aber keine rechtliche Grundlage, einen Antrag auf Sperrung der Nürnberger Straße für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zu stellen.

Besteuerung der Rangauhalle – Änderung der Gebührensatzung

Unsere Rangauhalle dient als Mehrzweckhalle und ist somit eine öffentliche Einrichtung der Marktgemeinde. Diese kann sowohl zu Sportzwecken als auch für kulturelle oder gewerbliche Veranstaltungen und Vereinsveranstaltungen genutzt werden.

Seit der Einweihung der Halle im Jahr 1997 sind nun immer mehr kostenintensive Investitionen für die Erneuerung und Erhaltung der Einrichtung notwendig.

In den Jahren 2022/2023 wurden der Sonnenschutz und die Lichtkuppel ausgetauscht. Die komplette Lautsprecheranlage wurde im Jahr 2024 erneuert. Ebenfalls wurde eine Überwachungsanlage installiert und der Sportboden wurde grundinstand gesetzt. Für das diesjährige Haushaltsjahr ist der Austausch von Leitungs- und Leuchtmitteln vorgesehen.

In Rücksprache mit unserem Steuerberater wurde nun die Möglichkeit genutzt, die Rangauhalle in einen Betrieb gewerblicher Art umzuwandeln, welcher sodann der Körperschaftsteuer als auch Umsatzsteuer unterliegt (§4 Abs. 1 KStG). Dies ist generell erst ab einem Jahresumsatz von 45.000 Euro (KörperschaftRL R 4 Abs. 5 KStR 2022) möglich, jedoch kann eine Unterschreitung im Einzelfall anerkannt werden, wenn die juristische Person des öffentlichen Rechts mit ihrer Tätigkeit zu anderen Unternehmen unmittelbar im Wettbewerb steht (bspw. Emskirchen, Neustadt/Aisch, Bad Windsheim, Obernzenn, etc.).

Aufgrund der optierten Besteuerung können wir die Vorsteuer für unsere Investitionsmaßnahmen in Quote geltend machen, müssen jedoch gleichzeitig die Benutzungsgebühren ebenfalls besteuern. Da die Gebühren erst im vergangenen Jahr kalkuliert und erhöht wurden, würde eine nochmalige Erhöhung nach Meinung der Verwaltung gerade die örtlichen Vereine und Nutzer der Halle über Gebühr belasten. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % rückwirkend zum 01.01.2025 in die Benutzungsgebühren zu inkludieren.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Rangauhalle des Marktes Markt Erlbach (Rangauhallengebührensatzung) rückwirkend zum 01.01.2025 in vorgelegter Form.

Die Satzung wurde in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes veröffentlicht.

Ersatzbeschaffung für den Bürgerbus

Der Betrieb unseres Bürgerbusses wurde am 06.02.2018 aufgenommen und hat sich seitdem als ein Angebot herauskristallisiert, das von den Bürgern hervorragend angenommen wird. Seit dem Start haben wir insgesamt 27.500 Personen transportiert (Stand vom 26.05.2025) und die monatliche Anzahl an beförderten Personen liegt zwischen 420 und 530, wobei während der Corona-Phase zwei Jahre lang kein oder nur ein stark eingeschränkter Betrieb stattfand. Der Durchschnitt im Jahr 2024 lag bei 434 Personen, im Jahr 2025 ist er auf 480 Personen angestiegen.

Die Einnahmen aus dem Fahrbetrieb belaufen sich 24.280,00 Euro, die Ausgaben betragen einschließlich aller Reparaturkosten 49.830,00 Euro, so dass die Einnahmen pro Fahrgast 0,88 Euro und die Ausgaben 1,81 Euro betragen.

Trotz dieses Defizits ist der Bürgerbus eine hervorragende Einrichtung in unserem Gemeindegebiet, die von vielen älteren und/oder alleinstehenden Personen ohne eigens Fahrzeug sehr gerne angenommen wird.

Mit dem Fahrzeug, einem Fiat Talento, wurden mittlerweile 130.000 km gefahren. Aufgrund der relativen kurzen Fahrstrecken, die sich überwiegend auf den Kernort Markt Erlbach beschränken, sind die Abnutzungserscheinungen beim Fahrzeug überdurchschnittlich hoch und so mussten in den vergangenen drei Jahren ca. 8.500 Euro an Reparatur- und Instandhaltungskosten aufgebracht werden. Nach Rücksprache mit Stefan Klör werden auch in diesem Jahr wieder Kosten im mittleren vierstelligen Bereich fällig, was bei der Erstellung des Haushalts jedoch noch nicht bekannt war.

Aus Sicht der Verwaltung wäre es daher ratsam, ein neues Fahrzeug zu beschaffen und den aktuellen Bus zu veräußern. Ein entsprechender Markt hierfür ist insbesondere im osteuropäischen Ausland vorhanden.

Ein Fahrzeug, das unsere Ansprüche erfüllt, könnte zu einem Preis von ca. 35.000 Euro erworben werden.

Haushaltsmittel sind aufgrund der unvorhergesehenen anfallenden Reparaturen nicht veranschlagt, können aber aus anderen Haushaltsstellen umgeschichtet werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, Angebote für Fahrzeuge einzuholen, diese mit den Fahrern zu besprechen und den Sachverhalt anschließend dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Bedarfsanerkennung nach dem BayKiBiG für Betreuungsplätze im Hort an der Caspar-Löner-Schule

Das 2021 in Kraft getretene Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter sieht einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter schrittweise ab dem Schuljahr 2026/2027 vor und soll so die gegenwärtig noch bestehende Betreuungslücke nach der Kita bis zum Schuljahr 2029/2030 schließen.

Auch die Marktgemeinde Markt Erlbach erweitert ihre Betreuungsplätze durch die derzeit geplante Horterweiterung an der Caspar-Löner-Schule.

Hierfür ist eine gemeindliche Bedarfsanerkennung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes um die notwendige Anzahl, welche auch maßgebend für die Förderung dieser Investitionsmaßnahme ist, festzustellen.

Der Beschluss wurde bereits in der 33. Marktgemeinderatssitzung am 06.10.2023 gefasst, in welchem ein Bedarf von 175 Plätzen vorgesehen war.

Im Laufe der Planungsphase und Rücksprache mit dem Träger der Einrichtung sollten auch zwei Inklusionsplätze vorgesehen werden, welche hierfür noch extra in der Bedarfsanerkennung aufgeführt werden müssen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat erkennt ab 01.09.2026 als Bedarf folgende Plätze an:

175 Plätze im Hort für Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, davon sind zwei Inklusionsplätze vorgesehen.